Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis einer Krankenhausapotheke beantragen

    Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz ist das

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
    Wismarsche Straße 298
    19055 Schwerin

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 300 - Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Yorck-Str. 10

    19061 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59900

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

    Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
    • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
    • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
    • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
    • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
    • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

    Fristen

    Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    8 Wochen

    Kosten

    Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke: EUR 600,00 - 2.000

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 09.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Stichwörter

    Leiter Krankenhausapotheke, Krankenhausträger, Krankenhausversorgungsvertrag, Krankenhausversorgende Apotheke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English