Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Ansprechpartner
Amt Krakow am See
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in Krakow am See: Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Ritter (Sachbearbeiter/in)
Frau Andrea Wächtler (Sachbearbeiter/in)
Herr Jacob Lerchenfeld (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 038457 304-24
Telefon mobil: 0162 6030209
E-Mail: geraetewart@krakow-am-see.de
Herr Jens Rodenstein (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Telefon mobil: 0162 6030194
Telefon Festnetz: 038457 304-24
E-Mail: ordnungsamt@krakow-am-see.de
Frau Ramona Lehsten (Sachbearbeiter/in)
Frau Dagmar Lehsten (Leitende Verwaltungsbeamtin)
Herr Steffen Oesterreich (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 038457 304-30
Frau Stephanie Möller (Sachbearbeiter/in)
Frau Sabrina Fröhling (Sachbearbeiter/in)
Frau Andrea Such (Sachbearbeiter/in)
Frau Jana Schmidt (Sachbearbeiter/in)
Frau Doreen Ihde (Sachbearbeiter/in)
Fax: 038457 304-10
Telefon Festnetz: 038457 304-53
Herr Carsten Bast (Fachbereichsleiter/-in)
Frau Steffi Lucht (Fachbereichsleiter/-in)
Frau Astrid Rohde (Sachbearbeiter/in)
Frau Annette Taron (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-57
Fax: 038457 304-10
Frau Mandy Stochaj (Sachbearbeiter/in)
Frau Gudrun Odebrecht (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-14
Frau Arite Nowak (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-14
Frau Anne-Katrin Kapust (Sachbearbeiterin)
Frau Ingrid Schwanke (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-21
Frau Anne Fischer (Sachbearbeiter/in)
Frau Sabrina Nehls (Sachbearbeiter/in)
Frau Odette Reinhardt (Sachbearbeiter/in)
Herr Sven Hoffmann (Sachbearbeiter/in)
Internet
Bankverbindung
Amt Krakow am See
Empfänger: Amt Krakow am See
IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB AG
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in Krakow am See: Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ingrid Schwanke (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-21
Frau Gisela Fenske (Sachbearbeiter/in)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 04.12.2020
Stichwörter
Führerschein verlängern, Führerschein, Busführerschein, Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, befristeter Führerschein