Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um das Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht.
Das Fahrerlaubnisrecht umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Rechtsbereichen, bei denen es sich hauptsächlich um die Befähigung und die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr handelt.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Amt Schönberger Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag geschlossen
Kontakt
Weitere Informationen
Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 16.09.2020
Stichwörter
Fahrgastbeförderung, Fahrgast, Verlängerung, Fahrerlaubnis, FzF, Fahrgastbeförderungsschein