Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen: Verlängerung beantragen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Ansprechpartner
32.2.2 Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 3153
17461 Greifswald
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax: +49 3834 8536-4119
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4114
E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de
Kontaktperson
Frau Kathleen Häcker (Sachbearbeiterin)
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 29.04.2021
Stichwörter
Fahrgastbeförderung, Verlängerung, Fahrerlaubnis, Fahrgast, Krankenkraftwagen, Fahrgastbeförderungsschein, FzF