Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Zur Sachkundeprüfung für Züchter und Halter gefährlicher Hunde anmelden

    Für die Erteilung der Erlaubnis, gefährliche Hunde nicht gewerbsmäßige zu züchten, zu halten und zu führen, muss ein Sachkundenachweis erbracht werden.

    Beschreibung

    Wer gefährliche Hunde nicht gewerbsmäßig züchten, halten oder führen möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist u. a. ein Sachkundenachweis für den Umgang mit gefährlichen Hunden. 

    zuständige Stelle

    Kreisordnungsbehörden

    Zuständigkeit

    Kreisordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Amt Rostocker Heide - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichenallee 20a

    18182 Gelbensande

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Liermann, Sebastian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    Bei der Sachkundeprüfung sind insbesondere ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über

    • das Wesen und die Verhaltensweisen von Hunden,
    • das richtige Verhalten des Menschen gegenüber Hunden sowie
    • die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.

    Die Sachkunde braucht nur für die Hunderasse oder -gruppe nachgewiesen zu werden, deren nichtgewerbsmäßige Haltung beabsichtigt ist.

    Antragsteller, die gefährliche Hunde nichtgewerbsmäßig züchten wollen, haben außerdem gefestigte, auf die jeweilige Zucht bezogene kynologische Kenntnisse nachzuweisen.

    Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die Kreisordnungsbehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde.

    Fristen

    Die Erlaubnis zum Züchten, Halten und Führen gefährlicher Hunde ist unverzüglich zu beantragen, wenn der Hundehalter erkannt hat, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt oder die Gefährlichkeit des Hundes festgestellt wurde. Damit müssen auch die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis, u. a. der Sachkundenachweis, unverzüglich nachgewiesen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die Kreisordnungsbehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde.

    Kosten

    Bitte wenden Sie sich an die Kreisordnungsbehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Sachkunde braucht nur für die Hunderasse oder -gruppe nachgewiesen zu werden, deren nichtgewerbsmäßige Haltung beabsichtigt ist. Antragsteller, die gefährliche Hunde nichtgewerbsmäßig züchten wollen, haben außerdem gefestigte, auf die jeweilige Zucht bezogene kynologische Kenntnisse nachzuweisen. In den Sachkundebescheinigungen sind die Hunderassen oder -gruppen, für die die Sachkunde nachgewiesen wurde, anzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2021 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 05.12.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Sachkundeprüfung, Sachkundenachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)