• Thürkow (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

Zur Sachkundeprüfung für Züchter und Halter gefährlicher Hunde anmelden

Für die Erteilung der Erlaubnis, gefährliche Hunde nicht gewerbsmäßige zu züchten, zu halten und zu führen, muss ein Sachkundenachweis erbracht werden.

Beschreibung

Wer gefährliche Hunde nicht gewerbsmäßig züchten, halten oder führen möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist u. a. ein Sachkundenachweis für den Umgang mit gefährlichen Hunden. 

zuständige Stelle

Kreisordnungsbehörden

Zuständigkeit

Kreisordnungsbehörden

Ansprechpartner

Amt Mecklenburgische Schweiz

Adresse

Hausanschrift

von-Pentz-Allee 7

17166 Teterow

Hausanschrift

Neue Straße 1

17168 Jördenstorf

-Verwaltungsstelle Jördenstorf-

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 03996 12800

Telefon Festnetz: 039977 3510(-Verwaltungsstelle Jördenstorf-)

Fax: 03996 128025

Fax: 039977 35155(-Verwaltungsstelle Jördenstorf- )

E-Mail: info@amt-ms.de

Bankverbindung

Amt Mecklenburgische Schweiz

Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz

IBAN: DE79 1305 0000 0770 0011 30

BIC: NOLADE21ROS

Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

Amt Mecklenburgische Schweiz

Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz

IBAN: DE15 1506 1698 0000 2288 50

BIC: GENODEF1MAL

Bankinstitut: Raiffeisenbank Malchin

Version

Technisch erstellt am 19.12.2014

Technisch geändert am 11.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Voraussetzungen

Bei der Sachkundeprüfung sind insbesondere ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über

  • das Wesen und die Verhaltensweisen von Hunden,
  • das richtige Verhalten des Menschen gegenüber Hunden sowie
  • die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.

Die Sachkunde braucht nur für die Hunderasse oder -gruppe nachgewiesen zu werden, deren nichtgewerbsmäßige Haltung beabsichtigt ist.

Antragsteller, die gefährliche Hunde nichtgewerbsmäßig züchten wollen, haben außerdem gefestigte, auf die jeweilige Zucht bezogene kynologische Kenntnisse nachzuweisen.

Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil
 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die Kreisordnungsbehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde.

Fristen

Die Erlaubnis zum Züchten, Halten und Führen gefährlicher Hunde ist unverzüglich zu beantragen, wenn der Hundehalter erkannt hat, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt oder die Gefährlichkeit des Hundes festgestellt wurde. Damit müssen auch die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis, u. a. der Sachkundenachweis, unverzüglich nachgewiesen werden.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich an die Kreisordnungsbehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde.

Kosten

Bitte wenden Sie sich an die Kreisordnungsbehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde

Hinweise (Besonderheiten)

Die Sachkunde braucht nur für die Hunderasse oder -gruppe nachgewiesen zu werden, deren nichtgewerbsmäßige Haltung beabsichtigt ist. Antragsteller, die gefährliche Hunde nichtgewerbsmäßig züchten wollen, haben außerdem gefestigte, auf die jeweilige Zucht bezogene kynologische Kenntnisse nachzuweisen. In den Sachkundebescheinigungen sind die Hunderassen oder -gruppen, für die die Sachkunde nachgewiesen wurde, anzugeben.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.08.2021

Version

Technisch erstellt am 26.04.2021

Technisch geändert am 05.12.2024

Stichwörter

Sachkundeprüfung, Sachkundenachweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021