Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

    Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

    Beschreibung

    Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 68a

    17390 Ziethen

    Bürgerbüro Ziethen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ausreichend vorhanden!
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ausreichend vorhanden!
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    Postanschrift

    Dorfstraße 6

    17495 Züssow

    Öffnungszeiten

    Montag kein Sprechtag Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW Liebe Bürgerinnen und Bürger, um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundlicheTerminvergabe eingeführt. Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038355 6430

    Fax: 038355 64399

    E-Mail: info@amt-zuessow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

      • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
        • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
      • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

      Formulare

      • Formulare: nein
      • Online-Dienst vorhanden: Ja
      • Schriftform erforderlich: nein
      • Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

      • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
        • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
        • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
        • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
        • Geschwister mit berechtigtem Interesse
      • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

      Verfahrensablauf

      • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
      • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
      • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

      Fristen

      keine

      Bearbeitungsdauer

      0 bis 5 Monate (Meist innerhalb weniger Tage, bei Anforderungen für Urkunden aus den ehemaligen deutschen Gebieten können aufgrund des Suchaufwands mehrere Monate erforderlich sein.)

      Kosten

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.: Gebühr ab 6.0 EUR bis 12.0 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      keine

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Mecklenburg-Vorpommern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht am 05.10.2020

      Version

      Technisch erstellt am 26.04.2021 (von: Meier, Bettina)

      Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Barth, Kati)

      Stichwörter

      Berlin Ehemalige, Konsularregister, Deutsche, Nachweis, Standesamt I, Geburt, Geburtsurkunde, Ostgebiete, Ausland, Kolonialregister

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)