Schulungsveranstalter für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten Anerkennung

    Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte beantragen

    Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

    Beschreibung

    Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen IHK erforderlich. Im Antrag müssen Sie u.a.

    • den Umfang der Anerkennung angeben (Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Eisenbahnverkehr, Seeschiffsverkehr)
    • für jeden Lehrgangsteil einen Stundenplan beifügen
    • das vorhandene Lehrmaterial, Anschauungsmaterial angeben.

    Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

    Die zuständige IHK nimmt Ihre Räumlichkeiten und die Lehrmaterialien in Augenschein. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufnehmen, um gegebenenfalls Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

    Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätigt. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lehrplan/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
      • Stundeneinteilung (mit Pausen)
      • zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
      • Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, Übungen)
         
    • Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodisch-didaktischen Eignung
      • beruflicher Werdegang
      • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
      • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
      • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
      • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für den/die zu schulenden Verkehrsträger
      • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
         
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK

    Formulare

    • Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)

    Voraussetzungen

    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • qualifiziertes Lehrpersonal

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung, Modifikation oder Wiedererteilung der Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    • Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
    • Vertreter der IHK besuchen die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
    • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

    Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann gegebenenfalls zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

    Kosten

    Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

    Weitere Informationen

    Auf der Homepage der örtlich zuständigen IHK sind Informationen zur Antragsstellung hinterlegt.

    Allgemeine Informationen zum Thema Gefahrgutbeauftragte finden Sie auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelskammer:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutsche Industrie- und Handelskammer am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Schulungssätten, Wiedererteilung, Verkehrsträger, Seeschiffsverkehr, Binnenschiffsverkehr, Anerkennung, Schulungsveranstalter, Eisenbahnverkehr, Modifikation, Gefahrgutbeauftragte, Auffrisdcherkurs

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de