Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.
Beschreibung
Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der Einsichtnahmefrist) nur noch auf einen Einspruch hin oder von Amts wegen möglich.
Der Einspruch ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich (= Ende der Einsichtnahmefrist). Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wohnortgemeinde zu erheben. Die
Gemeinde entscheidet bis zum 10. Tag vor der Wahl über den Einspruch. Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde möglich.
Die Gemeinde kann das Wählerverzeichnis, wenn dieses offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, jederzeit korrigieren.
Der Abschluss des Wählerverzeichnisses erfolgt spätestens am Tag vor der Wahl.
zuständige Stelle
Gemeindewahlbehörde
Zuständigkeit
In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.
Ansprechpartner
Amt Usedom Nord
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr * Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr * Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00Uhr - 18.00 Uhr * Freitag nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Gehrke (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Frau Kerstin Teske (Leitende Verwaltungsbeamte)
Frau Kathleen Keil (Amtsleiterin)
Frau Christiane Radtke (Sekretärin)
Frau Ramona Lachnit (Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73114
E-Mail: r.lachnit@amtusedomnord.de
Her Lars-Odin Nagel (Sachbearbeiter/-in IT;Sachbearbeiter Digitalisierung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: l.nagel@amtusedomnord.de
E-Mail: admin@amtusedomnord.de
Herr Holger Kickhefel (Sachbearbeiter EDV Schulen)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: h.kickhefel@amtusedomnord.de
Herr Martin Müller (Amtsleiter/-in Bauamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
E-Mail: m.mueller@amtusedomnord.de
Herr Jörg Behrendt (Sachbearbeiter Gebäudemanagement;Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Frau Antje Höfs (Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Herr Rene Seela (Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Herr Daniel Hunger (Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz)
Frau Corinna Adrion (Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz)
Frau Franziska Nisser (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
Frau Heike Wagner (Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten)
Frau Manuela Suhm (Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt)
Herr Rick Richter (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73139
Telefon Festnetz: +49 38377 73133
E-Mail: r.richter@amtusedomnord.de
Frau Vivien Kluth (Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde)
Frau Kerstin Kühne (Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita)
Frau Ruth Beck (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Herr Andi Seehase (Amtsleiter/-in Kämmerei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: a.seehase@amtusedomnord.de
Frau Janine Neumann (Kassenleiter/-in;Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Mahnwesen)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73121
E-Mail: j.neumann@amtusedomnord.de
Frau Franziska Berg (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling)
Frau Jaqueline Bergmann (Sachbearbeiter/-in Vollstreckung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73124
E-Mail: j.bergmann@amtusedomnord.de
Frau Nicole Ludwig (Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung, Geschäftsbuchhaltung, Fördermittelabrechnung)
Frau Anja Seela (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Dauerauftrag
erforderliche Unterlagen
beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen bzw. bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
- Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie
folgendermaßen berichtigen:
- Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
- Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
- Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Fristen
20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl
Bearbeitungsdauer
etwa 1 Woche
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.02.2021
Stichwörter
Korrektur, Wahl, Europawahl, Wahlen, Wählerin, Berichtigung, Wähler, Wählerverzeichnis