Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung

    Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der Einsichtnahmefrist) nur noch auf einen Einspruch hin oder von Amts wegen möglich.
    Der Einspruch ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich (= Ende der Einsichtnahmefrist). Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wohnortgemeinde zu erheben. Die
    Gemeinde entscheidet bis zum 10. Tag vor der Wahl über den Einspruch. Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde möglich.
    Die Gemeinde kann das Wählerverzeichnis, wenn dieses offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, jederzeit korrigieren.
    Der Abschluss des Wählerverzeichnisses erfolgt spätestens am Tag vor der Wahl.

    zuständige Stelle

    Gemeindewahlbehörde

    Zuständigkeit

    In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.

    Ansprechpartner

    Amt Malchin am Kummerower See

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    17139 Malchin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03994 640333

    Telefon Festnetz: 03994 6400

    E-Mail: zentrale@malchin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Malchin

    Empfänger: Stadtkasse Malchin

    IBAN: DE16 1203 0000 0000 3011 27

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Büro des Bürgermeisters und Stadtbauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    17139 Malchin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03994 640222

    Fax: 03994 640333

    E-Mail: buegermeister@malchin.de

    Kontaktperson

    • Herr Axel Müller (Bürgermeister)

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Malchin

    Empfänger: Stadtkasse Malchin

    IBAN: DE16 1203 0000 0000 3011 27

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen bzw. bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
    • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie
    folgendermaßen berichtigen:

    • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
    • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
    • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

    Fristen

    20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 1 Woche

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Korrektur, Wahl, Europawahl, Wahlen, Wählerin, Berichtigung, Wähler, Wählerverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de