Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen
Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren? Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).
Beschreibung
Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:
- fachliche Eignung
Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)
- finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)
- persönliche Zuverlässigkeit
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).
Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).
zuständige Stelle
Genehmigungserteilung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seine Niederlassung hat. Besteht keine Niederlassung, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Betroffenen. In Mecklenburg-Vorpommern sind nach der Güterkraftverkehrszuständigkeitslandesverordnung vom 28. November 2011 (GVOBl. MV, S. 1067) die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zuständig. Nach ihrer Erlaubniserteilung unterrichtet die untere Verkehrsbehörde die zuständige Berufsgenossenschaft sowie das Bundesamt für Güterverkehr über die Erteilung.
Zuständigkeit
Genehmigungserteilung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Ansprechpartner
Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
- Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
- Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
- Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht
Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
- Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
- Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
- Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)
Voraussetzungen
Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
- keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
- Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
- Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.
Fristen
keine
Die Erlaubnis wird längstens für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt.
Bearbeitungsdauer
0 bis 3 Monate (Innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Diese Frist kann die zuständige Stelle in hinreichend begründeten Fällen um einen Monat verlängern.)
Kosten
Zuzüglich zur Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz kommt für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 55,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie; bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von EUR 200,00 plus EUR 3,30 für jeweils eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu entrichten.: Gebühr 300.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2020
Stichwörter
Nationale beziehungsweise grenzüberschreitende EU-Lizenz, Persönliche Zuverlässigkeit, Fachliche Eignung, Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens