Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um das Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht.
Das Fahrerlaubnisrecht umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Rechtsbereichen, bei denen es sich hauptsächlich um die Befähigung und die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr handelt.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie: Nur mit Online-Terminvereinbarung!
Kontaktperson
Frau K. Liesche
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3637
Fax: +49 3841 3040-83637
E-Mail: K.Liesche@nordwestmecklenburg.de
Frau I. Moritz
Frau A. Nagorsnick
Fax: +49 3841 3040-83633
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3633
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinwesen, Fahrerlaubnisbehörde
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Hinweise für Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung
Ein EfA/OZG-Online-Dienst zur Nachnutzung wurde bislang nicht implementiert und ist in Vorbereitung. Eine elektronische Antragstellung für diese Leistung ist deshalb aktuell noch nicht möglich.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 27.07.2023
Stichwörter
Führerschein, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, BF 17, Begleitetes Fahren, Führerschein mit 17
Metainformation
- Ursprungsportal: Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Grevesmühlen-Land
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Klützer Winkel
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Neukloster-Warin
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Gadebusch
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Schönberger Land
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Rehna
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Neuburg
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Insel Poel, Ostseebad
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Lützow-Lübstorf
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Grevesmühlen, Stadt
- Ursprungsportal: Verfahrensablauf Ergänzung kein elektronischer Antragstellung in Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen