Kurzzeitpflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Kurzzeitpflege für gesetzlich Pflegeversicherte

    Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.

    Beschreibung

    Sie betreuen eine Angehörige oder einen Angehörigen und können die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbringen? Und reicht auch die teilstationäre Pflege (z. B. Tagespflege) nicht aus? Dann hat die oder der Pflegebedürftige (mit Pflegegrad 2 bis 5) Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

    Dies gilt:

    1. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen

    oder

    2. in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

    Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Pro Jahr stehen Ihnen für diese acht Wochen 1612 Euro zur Verfügung.

    Sie können auch die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren.

    Einen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Ausbildung und Investitionen, die während des Heimaufenthaltes anfallen, können Sie sich von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstatten lassen.

    Das Pflegegeld, das Sie für die Betreuung zu Hause erhalten, wird für 8 Wochen bis zu 50 Prozent weitergezahlt.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

    Ansprechpartner

    Ihre zuständige Pflegekasse

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Fragen Sie bei der  jeweiligen Pflegekasse an, welche  Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
    • die häusliche Pflege kann für einen vorübergehenden Zeitraum nicht geleistet werden
    • Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die Antragsstellung ist kostenlos. 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Kurzzeitpflege, Gesetzlich Versicherte, Pflegeversicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de