Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte
Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.
Beschreibung
Für die häusliche Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen. Dazu gehören körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht.
Werden diese Sachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, haben die Pflegebedürftigen einen anteiligen Anspruch auf Pflegegeld (§37 SGB XI). Das zur Verfügung stehende Pflegegeld wird um den Prozentsatz reduziert, in dem die oder der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist für 6 Monate bindend.
Während einer Kurzzeitpflege (für bis zu acht Wochen) oder einer Verhinderungspflege (für bis zu sechs Wochen) liegt das Pflegegeld bei 50 Prozent des Betrages, der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt wurde.
Werden Pflegebedürftige aus vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen vorübergehend zuhause betreut, haben sie für diese Zeit auch Anspruch auf Pflegegeld.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Pflegesachleistungen werden nur teilweise in Anspruch genommen
- gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Kombinationspflegeregelung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, damit Sie belegen können, dass Sie die Kombinationspflege beantragt haben.
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2021
Stichwörter
gesetzliche Pflegeversicherung, Pflegegeld plus Sachleistungen, Pflegeversicherung, Kombinationspflege