Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung Kostenübernahme

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit Behinderung in vollstationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen

    Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

    Beschreibung

    Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der

    • die Teilhabe am Arbeitsleben,
    • an Bildung
    • die soziale Teilhabe,
    • die schulische Ausbildung oder
    • die Erziehung von Menschen mit Behinderungen

    im Vordergrund stehen?

    Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.  

    Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.

    Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

    • das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
    • das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
    • der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.

    Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

    zuständige Stelle

    Pflegekasse

    Ansprechpartner

    Ihre zuständige Pflegekasse

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

    oder

    • leben in einer besonderen Wohnform
    • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Stichwörter

    Teilhabe am Arbeitsleben, vollstationäre Einrichtungen, soziale Teilhabe, besondere Wohnformen, Leistungen für Menschen mit Behinderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de