Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen
Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.
Beschreibung
Niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) sind Angebote nach § 45a Abs. 1 SGB XI, in denen Helfer/-innen unter fachlicher Anleitung
- die Betreuung der Anspruchsberechtigten in Gruppen oder einzeln im häuslichen Bereich übernehmen,
- die Anspruchsberechtigten im Haushalt – insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung – unterstützen,
- die Anspruchsberechtigten bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags begleiten,
- die Anspruchsberechtigten bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen,
- Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten und beratend unterstützen.
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.
Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-59000
Internet
Stichwörter
LAGuS
erforderliche Unterlagen
- die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland
Formulare
Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage beim Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.
Fristen
Fristen sind bei den für Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen zu erfragen.
Bearbeitungsdauer
differiert in Einzelfällen
Kosten
Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den AnsprechpartnerInnen des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2021
Stichwörter
Einzelbetreuung, Gruppenbetreuung, Einkaufen, Betreuungsangebote, Bewältigung des Alltags, Niedrigschwellig, Haushaltsführung, Pflegebedürftige, Alltag, Pflegende