Niedrigschwellige Angebote Anerkennung

    Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen

    Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.

    Beschreibung

    Niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) sind Angebote nach § 45a Abs. 1 SGB XI, in denen Helfer/-innen unter fachlicher Anleitung

    •  die Betreuung der Anspruchsberechtigten in Gruppen oder einzeln im häuslichen Bereich übernehmen,
    •  die Anspruchsberechtigten im Haushalt - insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung - unterstützen,
    •  die Anspruchsberechtigten bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags begleiten,
    •  die Anspruchsberechtigten bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen,
    •  Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten und beratend unterstützen.

    Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
    Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.

    Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.

    Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Internet

    Stichwörter

    LAGuS

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland

    Formulare

    Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

    Fristen

    Fristen sind bei den für Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen zu erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    differiert in Einzelfällen

    Kosten

    Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den AnsprechpartnerInnen des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Stichwörter

    Alltag, Betreuungsangebote, Bewältigung des Alltags, Einzelbetreuung, Niedrigschwellig, Pflegende, Pflegebedürftige, Haushaltsführung, Einkaufen, Gruppenbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de