Pflegehilfsmittel Bewilligung
Wenn Sie zu Hause privat gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Möglicherweise auch auf technische Pflegehilfsmittel und/oder auf einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Beschreibung
Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben und von der Familie, Bekannten, Freunden oder auch von einem Pflegedienst gepflegt werden. Dies gilt nur, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.
Pflegehilfsmittel sollen Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen lindern, ihm ein selbständigeres Leben ermöglichen und der Pflegeperson zur Pflegeerleichterung dienen.
Die Pflegekasse überprüft unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes, ob die beantragten Pflegehilfsmittel notwendig sind.
Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Hygieneartikel, Einmalhandschuhe. Hierfür steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung.
- technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme. Diese werden meist leihweise überlassen. Erwachsene Pflegebedürftige müssen in der Regel hierfür etwas dazu bezahlen.
Außerdem können Sie finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zu beantragen. Dazu gehören zum Beispiel technische Hilfen im Haushalt oder Treppenlifter, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt und wird von einer privaten Pflegeperson durchgeführt.
- Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden.
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2021
Stichwörter
Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, technische Hilfsmittel, Verbrauchsmittel