Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern Zahlung

    Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Beschreibung

    Ist ein Kriegsopfer bzw. sind andere Anspruchsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Die Auszahlung der Hinterbliebenenrente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

    Ist ein Kriegsopfer bzw. sind andere Anspruchsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Die Auszahlung der Hinterbliebenenrente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

    zuständige Stelle

    Für die Auszahlung der Hinterbliebenenrente sind die örtlich zuständigen Versorgungsbehörden in den einzelnen Ländern verantwortlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist es das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Internet

    Stichwörter

    LAGuS

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kontonachweis
    • gegebenenfalls Kontovollmacht

    Voraussetzungen

    Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)

    Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei

      • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
      • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 06.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Stichwörter

    Elternrente, Hinterbliebenengeld, Kriegsopfer, Waisenrente, Witwenrente

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de