Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)

    Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
    Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

    zuständige Stelle

    Gemeindewahlbehörde, der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.

    Bezirksamt Berlin Mitte, wenn Sie nie in Deutschland gelebt haben.

    Zuständigkeit

    In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister oder

    Das Bezirksamt Berlin Mitte.

    Ansprechpartner

    10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Markt
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03821 8934-001

    E-Mail: stadt@ribnitz-damgarten.de

    E-Mail: poststelle@ribnitz-damgarten.de-mail.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

    Formulare

    Anlage 2 zur Europawahlordnung


    Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

    Voraussetzungen

    Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
    Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
    • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
    • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
    • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
    folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
    lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
    • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Wahl, Wähler, Auslandsdeutsche, Auslandsdeutscher, Wählerin, Wählerverzeichnis, Europawahl, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de