Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen

    Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
    geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

    zuständige Stelle

    Gemeindewahlbehörde

    Zuständigkeit

    Der Ansprechpunkt in Mecklenburg-Vorpommern sind bei den amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.

    Ansprechpartner

    Stadt Neukloster und Amt Neukloster-Warin

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 27

    23992 Neukloster

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038422 44026

    Telefon Festnetz: 038422 440-0

    E-Mail: info@neukloster.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag im Original, der

    • Familiennamen,
    • die Vornamen,
    • das Geburtsdatum,
    • die genaue Anschrift enthalten muss;
    • der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
      • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
      • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
      • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
      • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
      • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
    wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:

    • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 27.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Wähler, Inlandsdeutsche, Wählerverzeichnis, Inlandsdeutscher, Wahl, Wählerin, Europawahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de