Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium: Verlängerung beantragen
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.
Beschreibung
Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpartner
FG Ausländerbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3012(Herr Baumbach (FGL))
Kontaktperson
Frau Carina Schönberg (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3037
E-Mail: carina.schoenberg@kreis-lup.de
Frau Jennifer Schulz (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3038
E-Mail: jennifer.schulz@kreis-lup.de
Herrn Thomas Pietz (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3019
E-Mail: thomas.pietz@kreis-lup.de
Herr Adi Abdulkarim (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3039
E-Mail: Abdulkarim.Adi@kreis-lup.de
Frau Vivian Jerichow (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3034
E-Mail: vivian.jerichow@kreis-lup.de
Herr Florian Weiß (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03871 722-3031
E-Mail: florian.weiss@kreis-lup.de
Herr Marcel Zank (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3035
E-Mail: marcel.zank@kreis-lup.de
Herr Sevins Demir (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3036
E-Mail: sevins.demir@kreis-lup.de
Frau Kelly Rose Possehl (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3032
E-Mail: KellyRose.Possehl@kreis-lup.de
Herr Kay Klinger (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3029
E-Mail: kay.klinger@kreis-lup.de
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums
- 1 aktuelles biometrisches Foto
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten ist noch nicht ausgeschöpft.
Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt
- eine geklärte Identität
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.
Kosten
EUR 93,00 - 96,00
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.11.2020
Stichwörter
Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Studium, Arbeitsgenehmigung, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthaltstitel