Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Ihr neuer Personalausweis liegt abholbereit bei der zuständigen Personalausweisbehörde vor. Sie können ihn persönlich oder mit Abholvollmacht in Vertretung abholen.

    Beschreibung

    Sie können Ihren Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort.

    Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

    Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Personalausweisbehörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben.

    Personalausweisbehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18273 Güstrow

    Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Markt / Fürstenhof
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
    Anzahl: 8
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkdeck Baustraße
    Gebühren: ja

    Bahnhof Güstrow

    Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock

    S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde


    Haltestelle Markt

    Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Bankverbindung

    Barlachstadt Güstrow

    Empfänger: Barlachstadt Güstrow

    IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2018 (von: Mense, Jenny)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Mense, Jenny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Formulare

    • Formulare: keine, gegebenenfalls Verlustanzeige für den alten Personalausweis
    • Schriftform erforderlich: nein, gegebenenfalls Abholvollmacht
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein, Vertretung möglich

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde abholen:

    • Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und einem Sperrkennwort an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde gesandt werden.
    • In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Kommt kein PIN-Brief zur Antragstellerin/zum Antragsteller, kann der Personalausweis ca. 4 Wochen nach Beantragung des Personalausweises abgeholt werden.
    • Sie gehen zur Abholung des Personalausweises zu der Personalausweisbehörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
    • Buchen Sie sich hierfür gegebenenfalls einen Termin.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Sachbearbeitenden erklären Sie, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde versandt, wird Ihnen dieser ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch den Sachbearbeitenden informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) unmittelbar einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und erhalten das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden (etwa 10 Minuten)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2021 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausweis, Personalausweis, Personaldokument, Ausgabe, abholen, Ausweisausgabe, Dokumentenausgabe, Aushändigung, Abholung, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)