Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    Ansprechpartner

    Gemeindeorgane / Wahlen

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Statistik und Wahlen
    • Satzungen
    • Gemeindeorgane
    • Sitzungsdienst
    • Abrechnung Entschädigungen und Sitzungsgelder
    • Angelegenheiten der Vertretungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    18334 Bad Sülze

    2. Verwaltungssitz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038229 71-127

    Fax: 038229 71-100

    E-Mail: aschila@recknitz-trebeltal.de

    Stichwörter

    Sitzungsdienst, Wahlen, Wahlen, Kommunal

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 11.03.2024 (von: Lange, Doreen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 16.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2021 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Ausschluss, Europawahl, Wählerin, Wähler, Wahlen, Ausschlussgründe, Wahlausschluss, Wahl, Ausschlussgrund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)