Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    zuständige Stelle

    Gemeindewahlbehörde

    Zuständigkeit

    In Mecklenburg-Vorpommern ist der Ansprechpunkt in den amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.

    Ansprechpartner

    Stadt Teterow - Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-3

    17166 Teterow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03996 1278-55

    Fax: 03996 1278-78

    E-Mail: wahlen@teterow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

    Formulare

    Zusammen mit dem Wahlvorschlag sind zum Nachweis des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit folgende Unterlagen einzureichen:

    • Anlage 16 zu § 32 Absatz 4 Nummer 2 EuWO - Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche
    • Anlage 16A zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a EuWO -  Bescheinigung der Wohnung/des sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes sowie des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit für Unionsbürger
    • Anlage 16B zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b EuWO - Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 16.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Ausschlussgrund, Europawahl, Wahl, Wahlausschluss, Wählerin, Wähler, Ausschluss, Ausschlussgründe, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de