Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.
Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend.
Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Behörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten der betreibenden Person ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.
zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Das für Waffenrecht zuständige Sachgebiet / der für Waffenrecht zuständige Fachdienst.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3020(Herr Wornien (FGL))
E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Andrea Boldt (Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3025
E-Mail: andrea.boldt@kreis-lup.de
Herr Reiner Möller (Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3041
E-Mail: Rainer.moeller@kreis-lup.de
Frau Juliane Klüß (Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3024
E-Mail: juliane.kluess@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
- ggf. Bedürfnisnachweis
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflicht unterliegen
- ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und entsprechende Abnahme
- ggf. Sicherheitsgutachten eines Schießstandsachverständigen
Voraussetzungen
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
- die erforderliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung besitzt und
- eine Versicherung gegen Haftpflicht und gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 6 Wochen
Kosten
In Mecklenburg-Vorpommern fallen Kosten in Höhe von 50,00 € bis 300,00 € an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 10.02.2021