Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Amt Lubmin
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: vorhanden
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 11.06.2021
Stichwörter
Gesundheitshilfe, Gesundheitsdienst