Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht - gesetzlich oder privat - krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

    Dazu zählen:

    • Unterstützung und Beratung der Eltern
    • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
    • Medizinische Behandlungen
    • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Alltagsbegleitung

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

                 oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neukloster und Amt Neukloster-Warin

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 27

    23992 Neukloster

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038422 440-0

    Fax: 038422 44026

    E-Mail: info@neukloster.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachgebiet Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Hilfe zur Pflege

    Beschreibung

    Sozialhilfe:

    Einen wesentlichen Teil dieser Arbeit umfasst die Sozialhilfe. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten diese zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sozialhilfe wird nachrangig gegenüber dem Einkommen aus Arbeit sowie von Einnahmen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gewährt.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: DB und ODEG
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen-Land

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: DB und ODEG
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03841 3040-6599

    Telefon Festnetz: 03841 3040-0

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
    • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
    • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 11.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Gesundheitshilfe, Gesundheitsdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de