Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Amt Mecklenburgische Schweiz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03996 12800
Telefon Festnetz: 039977 3510(-Verwaltungsstelle Jördenstorf-)
Fax: 03996 128025
Fax: 039977 35155(-Verwaltungsstelle Jördenstorf- )
E-Mail: info@amt-ms.de
Bankverbindung
Amt Mecklenburgische Schweiz
Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz
IBAN: DE79 1305 0000 0770 0011 30
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Amt Mecklenburgische Schweiz
Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz
IBAN: DE15 1506 1698 0000 2288 50
BIC: GENODEF1MAL
Bankinstitut: Raiffeisenbank Malchin
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 11.06.2021
Stichwörter
Gesundheitshilfe, Gesundheitsdienst