Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung
Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.
Beschreibung
Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.
Etwa
- bei der Ernährung
- in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
- bei Bewegung
- beim seelischen Wohlbefinden
- bei Fragen des Älterwerdens
- bei der allgemeinen Lebensführung
Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
zuständige Stelle
Ihre Krankenkasse
Voraussetzungen
Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 09.07.2020
Stichwörter
Krankenkassenleistung, Prävention, Kassenleistung, Vorsorge, Gesundheit