• Kühlungsborn (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

Beschreibung

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Ansprechpartner

Landkreis Rostock - Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Adresse

Hausanschrift

Am Wall 3 - 5

18273 Güstrow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Dammchaussee 30a

18209 Bad Doberan

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen ; Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

Kontakt

E-Mail: AMTSAERZTLICHERDIENST@LKROS.DE(AMTSAERZTLICHERDIENST@LKROS.DE)

Telefon Festnetz: +49 3843 755-53999

Fax: +49 3843 755-53802

Version

Technisch erstellt am 10.12.2014

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Einwohnermeldeamt

Adresse

Hausanschrift

Ostseeallee 20

18225 Kühlungsborn

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung ; Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

Bankverbindung

Stadt Kühlungsborn

Empfänger: Stadt Kühlungsborn

IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50

BIC: NOLADE21ROS

Bankinstitut: Ostseesparkasse

Stadt Kühlungsborn

Empfänger: Stadt Kühlungsborn

IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82

BIC: BYLADEM1001

Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB

Version

Technisch erstellt am 27.02.2024

Technisch geändert am 10.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

  • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
  • Erhebungsbogen

Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

Formulare

Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

Fristen

Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

  • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
  • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
  • Erhebungsbogen

Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020

Version

Technisch erstellt am 16.12.2020

Technisch geändert am 08.02.2023

Stichwörter

Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Untersuchungsberechtigungsschein, Ausbildung, Azubis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021