Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag

    Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben

    • Mit einander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.
    • Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus.

    Beschreibung

    Ehegatten können die eigene Namensführung gestalten.

    Folgende Namenserklärungen kommen, sofern für die Eheleute deutsches Personalstatut gilt in Betracht:

    • Ehenamensbestimmung (auch nach der Eheschließung)
    • Annahme eines Begleitnamens (Voranstellung oder Hinzufügung)
    • Wiederannahme des Geburtsnamens

    Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden und sind höchstpersönlich.

    Ferner gilt, dass die erklärende Person Geschäftsfähig sein muss, für beschränkt Geschäftsfähige gelten die Regelungen nach § 106 BGB, für Betreute die §§ 119ff BGB.

    Erklärungen, die nach der Eheschließung abgegeben werden, bedürfen stets der öffentlichen Beglaubigung.

    Bei Namenserklärungen handelt es sich um amtsempfangsbedürftige Willenserklärungen und entfalten erst nach Zugang bei zuständigen deutschen Standesamt Wirksamkeit.

    Besteht für die Ehe kein deutscher Ehe- oder Heiratseintrag ist für die Entgegennahme einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe zuständige Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Besteht ein solcher Inlandsbezug, kommt diese Zuständigkeit zum Tragen, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und noch nicht in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet wurde. Besteht ein solcher Inlandsbezug, in Form eines Wohnsitzes oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland nicht, so ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.

    Über die Erklärung zur Namensführung stellt das Standesamt eine Bescheinigung aus.

    zuständige Stelle

    • Das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt.

    oder

    • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Zuständigkeit

    • Das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt.

    oder

    • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Ansprechpartner

    Amt Schönberger Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    23923 Schönberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038828 3300

    Fax: 038828 330-175

    E-Mail: info@schoenberger-land.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2015 (von: Horstmann, Klaus-Peter)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Horstmann, Klaus-Peter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Eheurkunde, oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
    • mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)

    Voraussetzungen

    • Die Erklärenden müssen miteinander verheiratet sein.
    • Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.
    • Ehenamensrechtliche Erklärungen müssen höchstpersönlich abgegeben werden.
    • Die Erklärung kann nur von geschäftsfähigen Personen abgegeben werden.
    • Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung zur Namensführung in der Ehe erfolgt persönlich, durch die miteinander verheirateten, beim zuständigen Standesamt.

    Erst nach der Prüfung des Standesbeamten des zugrundeliegenden Sachverhalts und dem Ergebnis, dass eine Namenserklärung möglich ist, kann die Namensführung der Ehegatten gewählt werden

    1. nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, oder
    2. nach deutschem Recht, wenn einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfall abhängig

    Kosten

    • Für die Namen können Kosten entstehen.

    Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    In Mecklenburg-Vorpommern fallen folgende Kosten an:

    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung von Ehegatten 30 Euro
    • Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung 12 Euro
    • wenn sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung erstmals erteilt wird gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern  am 30.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Familienname, Nachname, Ehe im Ausland, Name, Ehename, Namensführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)