Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

    Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

    Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
    Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Aufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.
    Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
    Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

    zuständige Stelle

    • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung.
    • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes.

    Zuständigkeit

    • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Niepars (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

    Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (zum Beispiel Versorgungsamt).

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen in Folge der Behinderung
    • Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden.

    Fristen

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Hilflose Menschen, Steuerermäßigung, Behinderten-Pauschbetrag, Blinde, Elstam, Einkommensteuer, Pauschbeträge für behinderte Menschen, Aufwendungen wegen Behinderung, Außergewöhnliche Belastungen, Eintragungen wegen Behinderung, steuerpflichtiges Bruttogehalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)