Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren

    Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen

    Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

    Beschreibung

    Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
    Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
    Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
    Wählerverzeichnisses ergeben kann.
    In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Gemeindebehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindewahlbehörden. Gemeindewahlbehörden sind für die amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.

    zuständige Stelle

    Gemeindewahlbehörden

    Zuständigkeit

    In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.

    Ansprechpartner

    10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Markt
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03821 8934-001

    E-Mail: stadt@ribnitz-damgarten.de

    E-Mail: poststelle@ribnitz-damgarten.de-mail.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

    Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
    folgendermaßen ein:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Fristen

    Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 27.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Wähler, Wählerverzeichnis, Einsicht, Europawahl, Wahl, Wahlen, Einsehen, Wählerin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de