• Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

Kraftfahrzeug: Ersatz der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Verlust beantragen

Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines Fahrzeugs verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Beschreibung

Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehören eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung.

Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.

In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.

Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsbehörde die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Zuständigkeit

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung

Adresse

Hausanschrift

Heinrich-Hertz-Ring 2

19061 Schwerin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Putlitzer Straße 25

19370 Parchim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 16 02 20

19092 Schwerin

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr ; Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Version

Technisch erstellt am 28.07.2015

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Adresse

Hausanschrift

Putlitzer Straße 25

19370 Parchim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr ; Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

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Deutsch

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Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Adresse

Hausanschrift

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr ; Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

Stichwörter

Führerschein

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Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Adresse

Hausanschrift

Lange Straße 28-32

19230 Hagenow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr ; Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

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Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust:
    • Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
    • Ausweisdokument der/s Verursachenden
    • evtl. eine Bestätigung des Fahrzeughalters
    • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • gegebenenfalls vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
  • gegebenenfalls Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Zusätzlich bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugdokuments

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.

Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsbehörde die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.

Kosten

Diese Gebühr erhöht sich bei der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I um 0,90 Euro.: Gebühr 10,20 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument beziehungsweise die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2024

Version

Technisch erstellt am 27.11.2020

Technisch geändert am 18.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021