Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für mobile Forscher

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen

    Besitzen Sie  eine befristete Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher und möchten Ihre Tätigkeit  an der Forschungseinrichtung nach Ablauf der Befristung in Deutschland fortsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.

    Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung vorlegen können.

    Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung wird für die Dauer des Forschungsvorhabens verlängert. Der Aufenthalt im Bundesgebiet darf aber insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Zuständigkeit

    die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?

    Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: nein

    Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Lindengarten in Wismar

    Bus: Lindengarten in Wismar


    Wismar Bahnhof

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz
    • bestehender Aufenthaltstitel
    • aktuelles biometrisches Foto
    • Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens
    • Mietvertrag
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (inklusive 3 Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate)
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung

    Formulare

    • Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, gegebenenfalls werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher nach § 18f Aufenthaltsgesetz.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Sie können eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Gespräch in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT-Karte genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variiert je nach Behörde.

    Fristen

    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 bis 8 Wochen

    Kosten

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher:

    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96,00
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Weitere Informationen

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Portal der Bundesregierung.

    Telefon: +49 30 1815-1111
    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Aufenthaltstitel, Forschung, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher, Forschungseinrichtung: Mobiler Forscher, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Forscher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)