Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

    Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

    Sie haben bereits einige Semester Medizin im Ausland studiert und möchten nun die Hochschule wechseln? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.

    Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.

    Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.

    Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Öffnungszeiten

    Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59003

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Studium im Inland:

    • Antrag
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
    • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
    • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin
    • oder - falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
    • Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
    • ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)

    Studium im Ausland:

    • Antrag
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
    • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
    • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
    • Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
    • Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)

    Voraussetzungen

    • Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium

    Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:

    • Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.

    Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.

    Regelung in M-V: Die Gebühr beträgt zwischen EUR 30,00 und EUR 95,00. Sie richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Portokosten sind zu übernehmen, wenn der Bescheid förmlich zugestellt wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Stichwörter

    Studienortwechsel, Medizin, Approbationsordnung, Studium, ERASMUS, Humanmedizin, Universität, Hochschulwechsel, Hochschule

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de