Papierabfälle: zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Amt Usedom-Süd
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 038375 26444(Bürgeramt)
Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)
Telefon Festnetz: 038372 750-0
Fax: 038372 75075
E-Mail: info@amtusedom-sued.de
Kontaktperson
Herr René König (Amtsvorsteher; Bürgermeister)
Postanschrift
Maria-Seidel-Straße 3
17459 Koserow
Telefon Festnetz: 038372 7500(Amt Usedom-Süd, Stadt-Usedom)
Telefon Festnetz: 038375 2640(Amt Usedom-Süd, Bürgeramt Koserow)
Fax: 038375 26444
Telefon Festnetz: 038375 26420(Büro Bürbermeister)
Herr Rene Bergmann (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon Festnetz: 038372 750-10
E-Mail: info@amtusedom.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024
Stichwörter
Wertstoffhof, Altpapiercontainer, Papiermüll, blaue Tonne, Altpapier, Altpapiertonne, Entsorgung