Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Schanze 9

    18273 Güstrow

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 12:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 12:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Samstag 09:00 - 15:00 Uhr Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-70999

    Fax: +49 3843 755-70800

    E-Mail: SERVICE@ABFALL-LRO.DE

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sonderabfall, Schadstoffe, Problemabfall, Müllabfuhr, Müll, Problemstoff, Sondermüll, Wertstoffhof, Schadstoffmobil, Wertstoff, gefährlicher Abfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de