Gefährliche Abfälle: zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Ansprechpartner
Gemeinde Dummerstorf
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: 1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: 1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Busverbindung
Bus: Linie 113
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: 038208 628-0
Fax: 038208 628-60
E-Mail: info@dummerstorf.de(Zentrale Informations-E-Mail Adresse)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024
Stichwörter
Problemabfall, Problemstoff, Schadstoffe, gefährlicher Abfall, Müll, Müllabfuhr, Wertstoff, Sonderabfall, Schadstoffmobil, Wertstoffhof, Sondermüll