Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinplatz 14

    18069 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-7308

    Fax: +49 381 381-7373

    E-Mail: matthias.welk@rostock.de

    Stichwörter

    Abfälle, Abfallgebühr, Elektroaltgeräte, Elektrogeräte, Elektroschrott, Energiesparlampen, Entsorgung, LED, Leuchtstoffröhren, Problemabfälle, Sonderabfälle

    Version

    Technisch erstellt am 18.05.2017

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rostock: Problemstoffe - Entsorgung

    Es werden nur Problemabfälle aus privaten Rostocker Haushalten angenommen.

    Es werden nur Problemabfälle aus privaten Rostocker Haushalten angenommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Hinweise für Rostock: Problemstoffe - Entsorgung

    Für Rostocker Einwohner besteht die Möglichkeit, Probemabfälle auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abzugeben. Die Schadstoffe sollen getrennt und in ihren Originalverpackungen abgegeben werden. So ist sofort zu erkennen, um welche Substanz es sich handelt und wie sie behandelt werden muss.

    Auf den Rostocker Recyclinghöfen werden keine Altmedikamente angenommen.

    Für Rostocker Einwohner besteht die Möglichkeit, Probemabfälle auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abzugeben. Die Schadstoffe sollen getrennt und in ihren Originalverpackungen abgegeben werden. So ist sofort zu erkennen, um welche Substanz es sich handelt und wie sie behandelt werden muss.

    Auf den Rostocker Recyclinghöfen werden keine Altmedikamente angenommen.

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Rostock: Problemstoffe - Entsorgung

    Die Kosten sind bereits in der Abfallverwertungsgebühr enthalten.

    Die Kosten sind bereits in der Abfallverwertungsgebühr enthalten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rostock: Problemstoffe - Entsorgung

    Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804

    Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/

    Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804

    Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2020

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Problemstoff, Schadstoffmobil, Schadstoffe, Wertstoff, Sondermüll, Sonderabfall, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Müllabfuhr, Wertstoffhof, Müll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021