Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Amt Wittenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03883 33-0
E-Mail: info@stadt-wittenburg.de
Kontaktperson
Herrn Hartwig Kolthof (Amtsvorsteher)
Hausanschrift
Fax: 038852 33-33
Telefon Festnetz: 038852 33-101(Sprechzeit jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:00 - 17:00 Uhr, Molkereistraße 4. Termine erfragen unter der angegebenen Telefonnummer.)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 18.07.2024
Stichwörter
Abfall, getrennte Abfallsammlung, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, graue Tonne, Restmülltonne, Restabfall, Restmüll, Öffentlicher Mülleimer, Restmüllcontainer, schwarze Tonne, Gewerbeabfall