Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Neuburg: Leistungsbeschreibung, Zuständige Stelle, Rechtsgrundlage

    Wegen des überwiegend ländlichen Charakters unseres Landkreises Nordwestmecklenburgs ist die wichtigste Säule der getrennten Bioabfallentsorgung die Eigenkompostierung auf dem selbstgenutzten Grundstück. Die meisten der in privaten Haushalten anfallenden biologischen Abfälle sind problemlos kompostierbar. Dadurch entsteht ein hochwertiger biologischer Dünger für den Garten. Diese Verwertungsart verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

    • Der Kompostplatz sollte auf lockerem Boden an einem Platz im Halbschatten angelegt werden. Vermeiden Sie einen Platz an unmittelbarer Grenze zum Nachbarn.
    • Schichten Sie zunächst grobes Material (grob zerkleinert) auf, Höhe ca. 20 cm. Dies sorgt für eine Ableitung von Regenwasser und für eine Luftzufuhr.
      Mischen Sie die anderen zu kompostierenden Materialien und bringen Sie diese auf dem Komposthaufen auf.
    • Gelegentliches Auftragen von etwas Gartenerde wirkt einem Austrocknen entgegen und sorgt für Bodenorganismen, die die biologischen Abfälle zersetzen sollen. Bei einer Höhe von etwa 1 m ist die Kapazität des Komposthaufens ausgeschöpft.
    • Der Komposthaufen sollte ein- bis zweimal pro Jahr umgesetzt werden.
    • Der Rohkompost kann nach etwa einem halben Jahr bereits als Dünger genutzt werden (am besten einmal Durchsieben).

    Pflanzenkrankheiten sind kein Grund für Gartenfeuer
    Viele Gartenbesitzer mögen Pflanzen, die von einer Krankheit befallen sind, nicht selber kompostieren. Sie gehen davon aus, dass erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile durch Feuer beseitigt werden müssen, um eine weitere Ausbreitung und Ansteckung im Garten zu verhindern. Pflanzenkrankheiten dienen deshalb häufig als Begründung für Gartenfeuer.
    Dies ist aber in der Regel nicht der Fall, die Gartenfeuer sind somit unnötig!

    Richtig ist, dass der Pflanzenschutzdienst des Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V ) die Vernichtung von Pflanzen oder Pflanzenteilen, die von bestimmten Krankheiten befallen sind, empfiehlt.

    "Vernichten" bedeutet aber nicht zwangsläufig "verbrennen"
    Bei der Kompostierung in ausreichend großen Komposthaufen entstehen laut Pflanzenschutzdienst Temperaturen, unter denen Krankheitserreger und Schädlinge wie Pilze, Viren, Bakterien oder Insekten absterben. Wichtig ist insbesondere, dass kühle Randbereiche durch Umsetzen auch in das warme Innere gelangen. Astwerk muss ggf. vorher zerkleinert werden. Wer bei seinem eigenen Komposthaufen Bedenken hat, dass die nötigen Temperaturen erreicht werden, kann die Abfälle der Bioabfallsammlung übergeben oder sie zu einer Kompostanlage bringen. In den Kompostieranlagen der Profis herrschen auf jeden Fall die richtigen Bedingungen! Wer keine Biotonne hat, kann erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile auch in den normalen Hausmüll geben.

    Ausnahme von dieser Regel ist das Auftreten von Quarantäneschadorganismen wie Feuerbrand (Erwinia amylovora). Dabei handelt es sich um eine für Pflanzen aus der Familie der Rosengewächse (inklusive Baumobst wie Apfel, Pflaumen etc.) hochansteckende Bakterienkrankheit. Hier müssen erkrankte Pflanzen an Ort und Stelle gerodet und verbrannt werden, um den Erreger nicht durch den Transport zu verschleppen. Benutzte Werkzeuge und die Kleidung sind zu desinfizieren. Für Feuerbranderkrankungen besteht eine Meldepflicht beim Pflanzenschutzdienst.

    Weitere Informationen des Pflanzenschutzdienstes über Pflanzenkrankheiten und ihre Bekämpfung erhalten Sie im Internet über die Suchbegriffe "LALLF Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten".

    Nachfolgend finden Sie die Abfuhrtermine/ Tourenpläne für den Landkreis Nordwestmecklenburg (außer Hansestadt Wismar).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Hinweise für Neuburg: Leistungsbeschreibung, Zuständige Stelle, Rechtsgrundlage

    Im Landkreis wird flächendeckend die Biotonne angeboten. Die Firma GER Umweltschutz GmbH aus Grevesmühlen, die schon seit vielen Jahren eine privat organisierte Biotonne anbietet, betreibt diese Sammlung nunmehr als Konzessionsmodell im Auftrag des Landkreises. Die Biotonnensammlung wurde damit zum Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung und wird durch den Abfallwirtschaftsbetrieb finanziell gefördert.

    Hier können Sie eine Biotonne der GER Umweltschutz GmbH in den Größen 60, 120 und 240 l bestellen. Auf dieser Seite finden Sie auch Angaben zu den Entsorgungspreisen. Die Abrechnung erfolgt zwischen Ihnen und der GER Umweltschutz GmbH. Die eingesammelten biologischen Abfälle werden in einer betriebseigenen Anlage ordnungsgemäß kompostiert. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Weitere private Entsorgungsfirmen können - nach dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem AWB - eine Biotonne anbieten. Welche Firmen das sind, erfahren Sie hier, wenn die entsprechenden Vereinbarungen abgeschlossen worden sind.

    Kommunale Grünschnittannahmestellen
    Einige Ämter/Gemeinden nehmen an kommunalen Grünschnittannahmestellen Gartenabfälle aus privaten Haushalten an. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, unterteilt nach Ämtern.

    Bitte beachten Sie, dass meist nur Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt dort Grünabfälle anliefern dürfen. Ausnahmen bilden die Annahmestellen in Gadebusch, Rehna und Warin, bei denen auch auswertige Bürger Grünabfälle anliefern dürfen

    Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen:

    • Bad Kleinen am Bauhof Koppelweg
    • Dorf Mecklenburg hinter der Mehrzweckhalle
    • Groß Stieten am Heizhaus
    • Hohen Viecheln an der ehemalige Deponie
    • Ventschow auf dem Bauhof Straße der Jugend

    Amt Gadebusch:

    • Bauhof der Stadt Gadebusch Industriestraße (Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
      Amt Klützer Winkel:
    • Bauhof der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
    • Bauhof der Stadt Klütz (März bis Oktober/November , Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr)

    Amt Lützow-Lübstorf:

    • Klein Trebbow, Schmiedestraße 2 (März bis November werktags 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
    • Lützow, Pokrenter Straße
    • Pingelshagen Dorfplatz
    • Schildetal: Renzow Sportplatz und Badow Feuerwehr (März bis Oktober werktags 07:00 bis 20:00 Uhr)
    • Seehof Parkweg

    Amt Neukloster/Warin

    • Warin, Kompostplatz Kirchtor (März bis November Montag, Mittwoch, Samstag 08:00 bis 18:00 Uhr und Dezember bis Februar jeden 1. Samstag im Monat von 08:00 bis 16:00 Uhr)

    Amt Rehna:

    • Amtshof Rehna (April bis November Mittwoch 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
    • Schlagsdorf bei Jens-Langbehn Verwertungszentrum (ganzjährig Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr, zusätzliche Annahmezeiten nach Aushang

    Amt Schönberger Land:

    • Stadt Dassow Bahnhofstraße am alten Schwimmbad (April bis November jeweils 2. Mittwoch des Monats)
    • Gemeinde Lüdersdorf Kreisel Am Staunsfeld in Herrnburg (April bis November jeweils 1. Mittwoch im Monat)
    • Gemeinde Selmsdorf Bauhof Forstweg 4 (April bis November jeweils 2 mal monatlich)

    Private Grünschnittannahmestellen

    Der Landkreis hat mit einigen Firmen Vereinbarungen zur Annahme von Grünschnitt abgeschlossen.

    An folgenden Annahmestellen können Sie - gegen Zahlung eines Entgeltes - Grünschnitt (Bioabfälle) abgeben:

    Recyclingpark der GER Umweltschutz GmbH, An der B 105, 23936 Neu Degtow
    GER Umweltschutz GmbH
    Gollan Recycling GmbH, Theodor-Körner-Weg 1, 19209 Rosenhagen
    Gollan Recycling GmbH

    Ansprechpartner

    Amt Neuburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10a

    23974 Neuburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Montag und Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038426 410-0

    Fax: 038426 20031

    E-Mail: zentrale@amt-neuburg.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Hausanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Parkplätze

    • Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gadebusch Industriestraße
      Linie:
      • Bus: Gadebusch Industriestraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Mülltonne

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuburg: Leistungsbeschreibung, Zuständige Stelle, Rechtsgrundlage

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Grünschnitt, Containerdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation