Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
Beschreibung
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.
zuständige Stelle
Gemeinde
Zuständigkeit
Bauplanungsamt
Ansprechpartner
Amt Miltzow - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Bus Miltzow
Bus: L301
DB Bahnhof Miltzow
Regionalbahn: Miltzow
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@amt-miltzow.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Überweisung, Dauerauftrag, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Amt-Miltzow
Empfänger: Amt-Miltzow
IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank
erforderliche Unterlagen
Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Formulare
Formloser Antrag des Bürgers
Voraussetzungen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Fristen
Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.
Bearbeitungsdauer
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder - falls Abweichungen bestehen - auf die Besuchsstunden beschränkt werden.
Kosten
Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.08.2020