Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
Beschreibung
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.
zuständige Stelle
Gemeinde
Zuständigkeit
Bauplanungsamt
Ansprechpartner
Amt Krakow am See
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in Krakow am See: Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Ritter (Sachbearbeiter/in)
Frau Andrea Wächtler (Sachbearbeiter/in)
Herr Jacob Lerchenfeld (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 038457 304-24
Telefon mobil: 0162 6030209
E-Mail: geraetewart@krakow-am-see.de
Herr Jens Rodenstein (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Telefon mobil: 0162 6030194
Telefon Festnetz: 038457 304-24
E-Mail: ordnungsamt@krakow-am-see.de
Frau Ramona Lehsten (Sachbearbeiter/in)
Frau Dagmar Lehsten (Leitende Verwaltungsbeamtin)
Herr Steffen Oesterreich (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 038457 304-30
Frau Stephanie Möller (Sachbearbeiter/in)
Frau Sabrina Fröhling (Sachbearbeiter/in)
Frau Andrea Such (Sachbearbeiter/in)
Frau Jana Schmidt (Sachbearbeiter/in)
Frau Doreen Ihde (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-53
Fax: 038457 304-10
Herr Carsten Bast (Fachbereichsleiter/-in)
Frau Steffi Lucht (Fachbereichsleiter/-in)
Frau Astrid Rohde (Sachbearbeiter/in)
Frau Annette Taron (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-57
Fax: 038457 304-10
Frau Mandy Stochaj (Sachbearbeiter/in)
Frau Gudrun Odebrecht (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-14
Frau Arite Nowak (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-14
Frau Anne-Katrin Kapust (Sachbearbeiterin)
Frau Ingrid Schwanke (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038457 304-21
Frau Anne Fischer (Sachbearbeiter/in)
Frau Sabrina Nehls (Sachbearbeiter/in)
Frau Odette Reinhardt (Sachbearbeiter/in)
Herr Sven Hoffmann (Sachbearbeiter/in)
Internet
Bankverbindung
Amt Krakow am See
Empfänger: Amt Krakow am See
IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB AG
erforderliche Unterlagen
Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Formulare
Formloser Antrag des Bürgers
Voraussetzungen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Fristen
Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.
Bearbeitungsdauer
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder - falls Abweichungen bestehen - auf die Besuchsstunden beschränkt werden.
Kosten
Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.08.2020