unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
    Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

    zuständige Stelle

    Meldebehörden

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Meldebehörden. 

    In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Ämter, amtsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städte und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Amt Am Peenestrom

    Aktuelles

    Das Amt Am Peenestrom mit den Städten Wolgast und Lassan sowie den Gemeinden Zemitz und Buggenhagen auf der Festlandseite und den Gemeinden Sauzin, Krummin und Lütow auf der Insel Usedom. Geschäftsführend tätig und Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wolgast.

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 6

    17438 Wolgast

    Parkplatz: Wilhelmstraße
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03836 2510

    Fax: 03836 251100

    E-Mail: info@wolgast.de

    Bankverbindung

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE60 1203 0000 0000 3207 05

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Neubrandenburg

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE93 1505 0500 0371 0030 32

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE67 1506 1638 0007 5221 50

    BIC: GENODEF1ANK

    Bankinstitut: Volksbank Vorpommern eG

    Stadt Wolgast

    Empfänger: Stadt Wolgast

    IBAN: DE19 1307 0000 0280 0423 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank Wolgast

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

    Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern am 21.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Unrichtige Daten, Berichtigung, Vervollständigung, Verarbeitung, Personenbezogene Daten, Verantwortlicher, Meldedaten, Unvollständige Daten, Meldebehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)