unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
    Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

    zuständige Stelle

    Meldebehörden

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Meldebehörden. 

    In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Ämter, amtsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städte und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Amt Krakow am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    18292 Krakow am See

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten in Krakow am See: Montag  geschlossen Dienstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 16:00 Uhr Freitag  08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag  geschlossen Mittwoch  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag  geschlossen Freitag  08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038457 304-32

    Fax: 038457 304-10

    E-Mail: amtsleitung@krakow-am-see.de

    Bankverbindung

    Amt Krakow am See

    Empfänger: Amt Krakow am See

    IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB AG

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    18292 Krakow am See

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten in Krakow am See: Montag  geschlossen Dienstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 16:00 Uhr Freitag  08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag  geschlossen Mittwoch  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag  geschlossen Freitag  08:30 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

    Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern am 21.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Unrichtige Daten, Berichtigung, Vervollständigung, Verarbeitung, Personenbezogene Daten, Verantwortlicher, Meldedaten, Unvollständige Daten, Meldebehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)