unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.
Beschreibung
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
zuständige Stelle
Meldebehörden
Zuständigkeit
Die zuständigen Meldebehörden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Ämter, amtsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städte und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Ortsämter Mitte, Ost, West, Nordwest 1 und Nordwest 2
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr In allen fünf Rostocker Ortsämtern sind Vorsprachen nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich. Online-Terminbuchungen sind hier möglich  https://rathaus.rostock.de/OnlineTermine/select2?md=10 . Vor jeder Öffnungszeit werden zusätzliche Termine, sofern vorhanden, freigeschaltet. Für die verschiedenen Leistungen kann unabhängig von der Meldeadresse grundsätzlich jedes Ortsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock genutzt werden. Ab sofort auch telefonische Sprechzeiten der Ortsämter: Ausschließlich montags 13:00 - 15:30 Uhr und mittwochs 09:00 - 15:30 Uhr stehen die Mitarbeitenden unter der Direktwahl 0381 381-7777 für Auskünfte und Beratung, Nachfragen und Terminreservierungen zur Verfügung. Dafür entfällt die Erreichbarkeit unter den bisher angegebenen unterschiedlichen Durchwahlnummern. Außerhalb dieser Zeiten befinden sie sich in persönlichen Kundengesprächen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 381 381-7777
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldestelle, Pass- und Meldeangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.
Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.
Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.
Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Gering.
In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.
Kosten
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern am 21.10.2020
Stichwörter
Unrichtige Daten, Berichtigung, Vervollständigung, Verarbeitung, Personenbezogene Daten, Verantwortlicher, Meldedaten, Unvollständige Daten, Meldebehörde