Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen und Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25

    19230 Hagenow

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Information zur Besucherregelung! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle gelten folgende Regelungen: Eine Terminvergabe ist erforderlich.

    Kontakt

    Fax: 03883 6107-35

    Telefon Festnetz: 03883 6107-0

    E-Mail: info@amt-hagenow-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Hagenow-Land

    Empfänger: Amt Hagenow-Land

    IBAN: DE22 1405 2000 1610 0144 01

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Amt Hagenow-Land

    Empfänger: Amt Hagenow-Land

    IBAN: DE65 2306 4107 0000 0000 94

    BIC: GENODEF1BCH

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Büchen-Hagenow

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    Formulare: keine

    Persönliches Erscheinen: nein

    Online-Verfahren: keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

    Bearbeitungsdauer

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Erschließungsbeitrag, Erschließungskosten, Kommunale Abgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English