Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Beiträge & Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfmitte 24

    19209 Lützow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Behindertengerecht - nur im Erdgeschoss

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038874 302-0

    Fax: 038874 302-99

    E-Mail: kontakt@luetzow-luebstorf.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Lützow-Lübstorf

    Empfänger: Amt Lützow-Lübstorf

    IBAN: DE68 1203 0000 0000 2003 78

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Amt Lützow-Lübstorf

    Empfänger: Amt Lützow-Lübstorf

    IBAN: DE64 1405 1000 1000 0553 50

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    Formulare: keine

    Persönliches Erscheinen: nein

    Online-Verfahren: keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

    Bearbeitungsdauer

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Erschließungsbeitrag, Erschließungskosten, Kommunale Abgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English